Richtlinien

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung in datenschutzgerechter Aktenvernichtung.

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Sie haben Fragen zur datenschutzgerechten Aktenvernichtung oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir helfen Ihnen gern!

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Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen zur Aktenvernichtung


Wir haben die wichtigsten Informationen - für wen Aktenvernichtung ein Thema ist, wie lange bestimmte Daten vorgehalten werden müssen, welche gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind etc. - auf unseren Informationsseiten zur Aktenvernichtung für Sie zusammengetragen. Wir stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite und stellen Ihnen gerne eine individuelle Lösung nach Ihren spezifischen Anforderungen zusammen. Sprechen Sie uns einfach an!

Jeder, der personenbezogene Daten von Kunden, Patienten, Mitgliedern, Mitarbeitern, Schuldnern, Gläubigern, Probanden usw. (bereits ab Name und Anschrift einer Person) erhebt, speichert, verändert, nutzt, sperrt, verarbeitet, übermittelt oder löscht, fällt unter die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ist damit verpflichtet, bei der Löschung (Vernichtung) diese Gesetzeslage
zu beachten und einzuhalten.

Alle verbindlichen Rechtsvorschriften für die datenschutzgerechte Aktenvernichtung und das vorschriftsgemäße Verhalten im Umgang mit Daten insgesamt sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzlich geregelt.

Verstöße gegen das BDSG können mit Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen geahndet werden.

Die für Sie passende Lösung kann nur in einem vertraulichen, persönlichen Beratungsgespräch gefunden werden. In der Regel reicht hierzu ein Telefonat mit uns aus. Wir schlagen Ihnen eine datenschutzrechtlich und wirtschaftlich passende Lösung unter Berücksichtigung aller von Ihnen gegebenen Informationen vor.

Sollte die telefonische Absprache nicht möglich sein, kommen wir gern unverbindlich zu Ihnen und entwickeln mit Ihnen vor Ort gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung.

Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen haben wir hier für Sie aufgelistet.