Sie haben Fragen zur datenschutzgerechten Aktenvernichtung oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir helfen Ihnen gern!
Telefon: 04873 / 9365
E-Mail: info@ropakt.de
Die Akteneinlagerung gilt für alle Akten, die nicht mehr in der Bearbeitung sind, jedoch
noch der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
Die Ropakt-Akteneinlagerung ist eine spezielle Option für Kunden, denen es an Lagerraum
mangelt, die sich teure Mieten für Lagerfläche ersparen oder aber ihre Räumlichkeiten
sinnvoller nutzen wollen.
Hierzu übernehmen wir die von Ihnen in verschlossenen Kartons verpackten Archivakten und
lagern sie bis zum geplanten Vernichtungsdatum unter Verschluss bei Ropakt ein. Ihre
Unterlagen und Akten bleiben für die Zeit der Einlagerung geschützt gegen Zugriff,
Einsichtnahme und mechanische Einflüsse. Betriebsfremde haben keinen Zugang zu den Akten
und Lagerräumen. Auch unser gem. §5 BDSG belehrtes und verpflichtetes Personal betritt
die Räume ausschließlich zum Ein- und Auslagern der Aktenkartons.
Vor Einlagerung etikettieren Sie selbst die Kartons mit den relevanten Daten. Dafür
bieten wir Ihnen einen
entsprechenden Vordruck (PDF) zum Download an. Wir lagern Ihre
Akten bis zum aufgedruckten Vernichtungsdatum und schreddern sie nach Ablauf dieses
Termins datenschutz- und umweltgerecht.
Eine Übersicht über gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen für verschiedene
Daten-Kategorien finden Sie hier.
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